umgangssprachlich: etwas aufschieben, hinauszögern
Die übliche Erklärung bezieht sich auf den Umstand, dass früher bei Gericht die Akten auf den Bänken der Richter und Schöffen lagen.
Die, die nicht gebraucht wurden, wurden nach hinten geschoben.
Waren sie einmal dort, dauerte es längere Zeit, bis der Fall verhandelt wurde.